Kosten



Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich teilweise an den Behandlungskosten. Dafür ist ein ärztliches Privatrezept über Osteopathie nötig.

Private Krankenversicherungen übernehmen teilweise die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker, wenn Sie Heilpraktiker-Leistungen in Ihrem Versicherungsumfang eingeschlossen haben. Dies gilt für eine Vollversicherung, sowie für eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

 
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